Rechtsprechung
BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teilungserklärung; Sondereigentum; Balkon; Zustimmung; Verwalter; Beseitigungsanspruch; Loggia; Glasfenster
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; gerichtliche Augenscheinseinnahme; Loggiaverkleidung durch faltbare Glasfensterkonstruktion; bauliche Veränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg - 7 T 298/86
- BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87
Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon; …
Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88
a) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, daß die Fensterkonstruktion an einer Loggia eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (BayObLG WuM 1987, 327 m.w.Nachw.), so daß sie grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedurfte (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ).aa) Es hat dabei richtig auf eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung abgestellt, die auf dem architektonischen, äußeren Gesamteindruck beruhen kann (BayObLG WuM 1987, 327 m.w.Nachw.), insbesondere in einer Störung der Harmonie (…BayObLG aaO m.w.Nachw.).
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum; …
Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88
Nach den Darlegungen des Landgerichts ist es naheliegend, daß ein gestalterisch gerade durch Balkone und Loggien bestimmtes Fassadenbild durch die Verglasung einer Loggia gestört wird und darin eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, also ein Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG gesehen werden kann (vgl. BayObLGZ 1982, 69/75; BayObLG … - BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85
Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung
Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88
bb) Die Tatsachen- und Beweiswürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachprüfbar, ob die Richter der Tatsacheninstanz den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, dabei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben (vgl. BayObLGZ 1985, 436/438). - BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88
Daß eine andere Würdigung ebenso möglich wäre, läßt die vom Landgericht getroffene Entscheidung nicht als rechtsfehlerhaft erscheinen (BayObLGZ 1971, 147/154 und ständige Rechtsprechung).